Der Zwischenkredit überbrückt den Zeitraum von Geldbedarf bis zur Auszahlung der Bausparsumme. Ein Zwischenkredit kann dann gewährt werden, wenn das Mindestsparguthaben angespart, der Bausparvertrag jedoch noch nicht zuteilungsreif ist.
Zum Zuteilungstermin erfolgt die Ablösung durch die Bausparsumme. Während der Laufzeit des Zwischenkredits wird das parallel laufende Bausparguthaben bis zur Zuteilung verzinst. Der Bausparer muss für den gesamten Zwischenkredit Zwischenkreditzinsen zahlen. Das gilt auch für den Teil des Zwischenkredits, der durch das Sparguthaben gesichert wird.
Mit der Zuteilung wird der Zwischenkredit durch das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen abgelöst. Im Anschluss daran beginnt die Zins- und Tilgungsleistung (Monatsrate) für das Bauspardarlehen.
Kein Problem:
Sie schließen zur Vorfinanzierung eines neu abgeschlossenen Bausparvertrags ein Vorausdarlehen mit einer maximalen Zinsbindung von rund 22 Jahren ab.
Nach Ablauf der Zinsbindung lösen Sie das Darlehen durch den zuteilungsreifen Bausparvertrag ab. Sie zahlen dann nur den garantierten Festzins des Bauspardarlehens aus dem Bausparvertrag und die Tilgung.
Mit dieser Darlehenskombination haben Sie über die gesamte Laufzeit der Finanzierung (bis zu rund 30 Jahre) kein Zinsänderungsrisiko.
Sprechen Sie mit der HUK-COBURG: Denn persönliche Beratung ist der beste Weg zur sicheren und günstigen Baufinanzierung!
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