HUK – Wohnriester-Bausparen online
Riester-Bauspartarife: Finanzierungsbausparen · Optionsbausparen
Profitieren auch Sie von der Wohnriester-Förderung!
Die Wohn-Riester-Förderung erhalten Sie ausschließlich für Einzahlungen auf einen zertifizierten Bausparvertrag.
Die Tarife der HUK-COBURG Bausparkasse (HCB) sind zertifiziert.
Attraktive Produkte aus dem Finanzierungsbereich (Konstantdarlehen und Annuitätendarlehen) vervollständigen die Riester-Produktpalette.
Der Produktauswahl geht eine eingehende Bedarfsanalyse voraus, an deren Ende die Entscheidung für einen Riesterrenten-Vertrag, eine Wohn-Riester-Baufinanzierung oder einen Wohn-Riester-Bausparvertrag steht.
Und so geht′s:
Sie melden sich mit dem Service-Coupon als Wohn-Riester-Interessent bei uns an.
Wir unterbreiten Ihnen ein Angebot mit Riester-Förderung.
Ihre Vorteile:
Wenn Sie sicher Wohneigentum anschaffen wollen:
TOP Darlehenszinsen ab 2% p.a. (eff. 2,27 - 2,52%) mit flexiblen Rückzahlungsraten zur Finanzierung Ihrer selbstgenutzten Immobilie.
Wenn Sie noch unsicher sind im Hinblick auf Wohneigentum:
Sie wählen zwischen attraktiver Sparverzinsung (3,5% p.a.) und günstigem Darlehenszins.
Und es gilt:
Keine Verwaltungsgebühren für alle Tarife.
Die HUK-COBURG verfügt mit der Rentenversicherung über ein leistungsstarkes Produkt mit Riester-Zertifikat im Bereich der Riester-Geldrente.
Produktfinder aus dem Riester-Gesamtangebot der HUK-COBURG
Aus bestehenden Altersvorsorgeverträgen (Riester-Rente, Banksparplan, Fondssparplan) kann ein Kapitalbetrag von bis zu 75% oder aber volle 100% für die geförderten Zwecke (Anschaffung bzw. Neubau einer selbstgenutzten Wohnung bzw. Entschuldung bei Rentenbeginn) entnommen werden (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag).
Das entnommene Kapital ist und bleibt Eigenkapital in der Finanzierung. Das entnommene Kapital muss später nicht wieder aufgefüllt werden.
Aus bestehenden Altersvorsorgeverträgen (Riester-Rente, Banksparplan, Fondssparplan) kann ein Kapitalbetrag von bis zu 75% oder aber volle 100% für die geförderten Zwecke (Anschaffung bzw. Neubau einer selbstgenutzten Wohnung bzw. Entschuldung bei Rentenbeginn) entnommen werden (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag).
Das entnommene Kapital ist und bleibt Eigenkapital in der Finanzierung. Das entnommene Kapital muss später nicht wieder aufgefüllt werden.
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Information zu den Bausparprodukten der HUK Bausparkasse
Optionsbausparen: Mehr Freiheiten beim Bausparen, weil Sie sich bei Vertragsabschluss nicht gleich auf ein Bausparziel festlegen müssen.