Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages erlangt der Bausparer einen Anspruch auf Gewährung eines unkündbaren, in der Regel durch ein nachrangiges Grundpfandrecht zu sicherndes Bauspardarlehen, das nach Zuteilung des Bausparvertrages bereitsteht.
Maßgebend sind die jeweiligen Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) und die Allgemeinen Darlehensbedingungen (ADB).
Für Zinsen und Tilgung des Bauspardarlehens ist ein monatlicher Zins- und Tilgungsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe sich aus dem gewählten Tarif ergibt. Er wird für je 1.000 € Bausparsumme unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Bauspardarlehens ermittelt. Mit ihm werden Kosten, Gebühren, Zinsen und das Kapital des Bauspardarlehens ausgeglichen.
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